Vor kurzem erhielten wir eine Abmahnung, von der wir hier kurz berichten möchten. Und zwar deshalb, um andere Hersteller, Juweliere, Kollegen aus der Branche zu informieren und zu warnen. Denn möglicherweise sind ja noch andere so unbedarft wie wir. Wir zumindest waren uns keiner Schuld bewusst, als wir Schmuckstücke beschrieben und von “xy Karat vergoldet.” sprachen. D.h. also, wir haben Schmuckstücke mit Gold in einer bestimmten Legierung vergoldet. Für uns war das eine Qualitätsangabe. ABER das ist nicht zulässig, sondern vielmehr irreführend, wie uns Wirtschaft im Wettbewerb, der Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V. nun mitteilen ließ.
Wir haben also nun eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und uns verpflichtet, in Zukunft auf diese Formulierung, also auf die Angabe der Legierung, zu verzichten. Unser Hinweis also an alle, die es betrifft:
Man darf keine Legierung mit Vergoldung angeben, sondern darf in solchen Fällen nur von ‘vergoldet’ sprechen und sollte die Karatzahl nicht nennen. Bei uns betrifft dies nur einige vergoldete YuKoN Elemente sowie unsere TeNo endless mit vergoldeten Gliedern. Aber es reichte für eine Abmahnung. Deshalb empfehlen wir allen, die mit vergoldetem Schmuck zu tun haben, einfach mal zu gucken, ob sich da nicht auch eine Legierung eingeschlichen hat.
Und so sieht man hier nun zum Beispiel eine TeNo endless mit vergoldeten Gliedern. :) Sollte jemand irgendwo im Netz noch eine Beschreibung eines vergoldeten TeNo Schmuckstücks unter Angabe der Legierung finden, bitten wir um eine kurze Nachricht. Danke! :)

Neu in unserer Blogroll: Designchen
Glückskommentar 5.888
Blog-Advent: 12. Dezember – Qualität zimmern














Danke für den Hinweis! Bezieht sich die Abmahnung auf die Angabe eines Feingehalts bei der Vergoldung, oder auf die Angabe in Karat? Wäre also “.585 vergoldet” zulässig?
Hallo Herr Schepp,
wenn Sie diese Bezeichnung verwenden würde ich das prüfen lassen. Für meine Begriffe ist das gehupft wie gesprungen denn auch mit 585 wird ja eine Legierung kommuniziert…
.585-Gold bedeutet, dass 58.5% der Legierung Gold ist, wenn man das als Bruch auf 24 erweitert, dann kommt die Karat-Zahl heraus. Das unterscheidet sich also so wie Zentimenter und inch, nämlich gar nicht bis auf Skalierung. Insofern ist davon abzuraten, wenn schon das andere n icht erlaubt ist, was ich allerdings einigermaßen lächerlich finde. Wer “golden” nicht von “vergoldet” unterscheiden kann, sollte sich nicht beschweren…
Ja, das ist klar. Aber in einigen Bereichen gibt es ja gerade Abmahnungen für die Verwendung von z.B. Zoll statt Zentimer. Deswegen meine Nachfrage.
Ich finde es so langsam nicht mehr Lustig für was in Deutschland alles Abgemahnt werden kann. Diese ‘Abmahnwirtschaft’ führt zu einem gigantischen Nettowohlfahrtsverlust und muss eigtl. verboten werden. Aber hier haben wir natürlich wieder ein Problem (Spieltheorie und so), wen soll man bloss für die rechtliche Handhabe anheuern, natürlich nen RA, aber kann mir kaum vorstellen, dass Sich jmd. da die Butter vom Brot nehmen lässt.
Diese Sache mit den Abmahnungen ist wirklich ärgerlich! Dass man nun keine geschützen Firmen- oder Markennamen verwenden sollte ist ja auch noch nachvollziehbar. Aber wenn wegen solcher “Kleinigkeiten” schon abgemahnt wird kann ich dies nicht verstehen.
Ich finde Eure Kollektion trotzdem toll – weiter so!! :-)
Lachhaft!!!
Hallo Liebes Teno-Team,
Leider lese ich den Blogeintrag erst jetzt – und für uns ist es nun auch zu spät :(
Wir folgen aber eurem tollen Beispiel und veröffentlichen den Vorfall auf unserer Seite auch und informieren unsere Mitbewerber, Lieferanten und Hersteller – mit denen wir unserer Meinung nach in einem sehr gutem Wettbewerbsverhältnis stehen.
Falls sich doch einer benachteiligt fühlt kann er beim nächsten Mal ja gerne anrufen und wir klären den Fall ohne Verein oder Anwälte.
Grüße und weiter so!